Entschädigungen für Verpackungen, die in Deutschland am dualen System beteiligt sind, werden seit 2019 danach bemessen, wie gut sich eine Verpackung recyceln lässt – also eine sogenannte Ecomodulation. Der Mindeststandard wie sich diese Recyclingfähigkeit bemisst und zu ermitteln ist, wurde nun angepasst an neue Entwicklungen im Verpackungssektor.
Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat im Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt die überarbeiteten Mindeststandards veröffentlicht.
Es gilt dabei insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen:
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