Das EU-Parlament hat sich für das Recht auf Reparatur ausgesprochen (Quelle EU Parlament). Damit soll die Reparatur von Geräten für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher und günstiger werden. Sowohl längere Garantiedauer, garantiert erhältliche Ersatzteile als auch ein besserer Zugang zu Informationen über Reparatur und Wartung sollen dabei helfen.
Damit kommen sie dem Bedürfnis der Konsumenten nach, die vermehrt auf Reuse oder Repair statt Neukauf setzen wollen. Insbesondere soll eine einheitliche Kennzeichnung mit leicht verständlichen Informationen für den Verbrauchern zu Angaben der Haltbarkeit und Reparierbarkeit entwickelt werden.
Ob sich mit der Vorschrift zu reparaturfreundlichen Geräten und der dazugehörigen Serviceinfrastruktur auch das Konsumverhalten der Menschen und der anhaltende Trend zu kürzeren Nutzungsdauern von technischen Geräten verändern wird, muss sich erst noch zeigen.
Zahlen aus der Schweiz zeigen ein ressourcenintensives Bild: rund die Hälfte der weggeworfenen Kleingeräten im Haushalt wären noch funktionstüchtig. Ein Pilotprojekt beim Ökihof in Zug hat gezeigt, dass gut 45% der entsorgten Elektronik- und Elektro-Geräte noch funktionstüchtig wären. Auch wären gut ein Viertel der defekten Geräte mit einfachem Aufwand reparierbar gewesen. Vielfach wäre bloss eine Reinigung, Entkalkung oder der Ersatz von Kleinteilen nötig gewesen. Praktisch alle Kundinnen und Kunden standen einer Weiterverwendung sehr positiv gegenüber, aber die existierenden Möglichkeiten wie z.B. Onlineplattformen werden als zu kompliziert erachtet oder die Kanäle sind gar nicht erst bekannt. Deshalb ist die Entsorgung oftmals der «einfachste» Weg.
Sowohl die Art als auch das Alter eines Gerätes hat Einfluss darauf, ob eine Reparatur aus ökologischer Sicht sinnvoller ist als die Entsorgung. Spannende Studien und Hintergrundinformationen rund um das Thema Repair auch hier: Themenplattform Repair / Reuse.