Die Umweltkommission des Nationalrats hat am 20.05.2020 sieben Einzelinitiativen zu einer neuen Kommissions-Initiative gebündelt (18 zu 6 Stimmen). Diese soll die Kreislaufwirtschaft in spezifischen Themenbereichen stärken.
Die Initiativen nehmen verschiedene Themen auf, die neu oder abgeändert im Umweltschutzgesetz geregelt werden sollen. Es geht um die Verbesserung der Ressourcen-Effizienz inkl. Umweltbelastung im Ausland (Art. 10h, Abs. 1), eine Plattform zur Förderung der Schweizer Kreislaufwirtschaft (Art. 10h, Abs. 2), das Aufzeigen von Handlungsbedarf und Ressourcenzielen (Art. 10h, Abs. 3neu), die Verwendung kreislauffähiger Materialien für Verpackungen (Art. 30a, lit. d+e neu) oder die stoffliche Verwertung von spezifischen Abfällen wie Rückständen aus Behandlungsanlagen, Phosphor etc. (Art. 30d, Art. 1 -3).
Sammelpflichten können indes vorgeschrieben werden, wenn dies notwendig ist, um die Verwertung sicherzustellen (Art. 30d, Art. 4). Des Weiteren kann der Bundesrat Anreize schaffen,
um unnötige Verpackungen zu vermeiden (Art. 30a, lit. e).
Wird die Initiative auch in der UREK-S angenommen, erarbeitet die UREK-N die Ausführung.
Unsere Drehscheibe Kreislaufwirtschaft sowie die Allianz Design for Recycling Plastics (www.circular-economy.swiss)
nimmt einige der obigen Punkte bereits auf und setzt diese in die Praxis um, z.B. den Einsatz von kreislauffähigen Materialien.
Überdies starten wir in den nächsten Wochen mit der Plattform «Sammlung 2025», in der weiteres Potential zur stofflichen Verwertung eruiert wird.
Mehr Informationen zur Parl. Initiative 20.433
Weitere Infos zur Sammlung 2025
Kommentar schreiben